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   BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90   

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BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90 (https://dejure.org/1990,8091)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1990 - 9 B 136.90 (https://dejure.org/1990,8091)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1990 - 9 B 136.90 (https://dejure.org/1990,8091)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Abweichung im Sinn des § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Begriff der "Überraschungsentscheidung" - Merkmale eines Verstoßes gegen die Denkgesetze

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  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. u.a. Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170).

    Das Gericht ist demgegenüber nicht verpflichtet, den Beteiligten seine Rechtsauffassung und Beweiswürdigung vorab zu offenbaren, zumal sich deren Einzelheiten vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (st. Rspr., vgl. z.B. Urteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87 und vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90
    Revisionsgerichtlich nachprüfbare Fehler der Beweiswürdigung, insbesondere Verstöße gegen die Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder gesetzliche Beweisregeln (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47 330 ) sind weder ersichtlich noch mit der Beschwerde dargetan.
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90
    Soweit die Beschwerde in den Ausführungen des Berufungsgerichts zur fehlenden Strafverfolgung von "Yezidimördern" einen Verstoß gegen die Denkgesetze und damit einen Fehler der Beweiswürdigung sieht, kann dahingestellt bleiben, ob die Beweiswürdigung stets dem sachlichen Recht zugehört und deshalb mit Verfahrensrügen nicht angegriffen werden kann oder ob Fehler der Beweiswürdigung (auch) als Verfahrensmängel geltend gemacht werden können (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147 und Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90
    Dem Beschwerdevorbringen ist nicht zu entnehmen, daß das Berufungsgericht das im Asylrechtsstreit bestehende Gebot der vollständigen und objektiven Sachaufklärung und das damit verbundene Verbot der Auswahl und Selektion von Beweismitteln bei der Feststellung genereller Tatsachen (vgl. hierzu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) nicht beachtet hat.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90
    Die zu erwartende Klärung verallgemeinerungsfähiger Tatsachenfragen kann zwar die Zulassung der Berufung nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG rechtfertigen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]), für die Zulassung der Revision gilt jedoch auch bei Asylstreitigkeiten, daß nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Zulassung nur dann in Betracht kommt, wenn die Rechtssache dem Revisionsgericht Gelegenheit bietet, im Interesse der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung eine Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu klären.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90
    Im übrigen ist der Asylsuchende verpflichtet, von sich aus einen in sich stimmigen, wiederspruchsfreien Sachverhalt zu schildern (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90
    Von einem Verstoß gegen die Denkgesetze kann nämlich nur gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlußfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder sogar unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90
    Das Gericht ist demgegenüber nicht verpflichtet, den Beteiligten seine Rechtsauffassung und Beweiswürdigung vorab zu offenbaren, zumal sich deren Einzelheiten vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (st. Rspr., vgl. z.B. Urteile vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87 und vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - a.a.O.).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90
    Soweit die Beschwerde in den Ausführungen des Berufungsgerichts zur fehlenden Strafverfolgung von "Yezidimördern" einen Verstoß gegen die Denkgesetze und damit einen Fehler der Beweiswürdigung sieht, kann dahingestellt bleiben, ob die Beweiswürdigung stets dem sachlichen Recht zugehört und deshalb mit Verfahrensrügen nicht angegriffen werden kann oder ob Fehler der Beweiswürdigung (auch) als Verfahrensmängel geltend gemacht werden können (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147 und Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199).
  • BVerwG, 10.10.1979 - 3 CB 4.79
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1990 - 9 B 136.90
    Das folgt aus der Zweckbestimmung dieser Verfahrensvorschrift, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb der einzelnen Rechtswege zu gewährleisten (vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 3 CB 4.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 183 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1983 - 18 A 10303/82
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